Website-Impressum muss geprüft werden!
Was ändert sich für die Vereine? Nicht viel. Allerdings muss – möglichst bald – das Impressum geändert werden (der Hinweis auf § 5 TMG wird durch den Hinweis auf § 5 DDG ersetzt). Um Abmahnungen von Anwälten vorzubeugen und Unterlassungserklärungen und damit verbundene, vom Verein zu zahlende Kosten zu vermeiden, muss diese Änderung vorgenommen werden.
Autor: angelika am 25. Aug 2024 16:42, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL