Ehrenamtspauschale erhöht seit Januar 2026
Von 840 Euro auf 960 Euro ist die Ehrenamtspauschale zum 1. Januar 2026 gestiegen. Wer sich ehrenamtlich in Ihrem Verein engagiert, kann damit eine höhere steuerfreie Anerkennung erhalten. Die Pauschale bleibt allerdings an klare Voraussetzungen gebunden: Sie darf weiterhin nur von gemeinnützigen Körperschaften genutzt werden (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz). Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ehrenamtliche auf die Auszahlung der Pauschale verzichten und den Betrag stattdessen an den Verein spenden möchten. Denn hier schaut das Finanzamt besonders genau hin.
Rückspende der Pauschale: Zulässig, aber nur bei echter Freiwilligkeit
In der Vereinspraxis ist es weit verbreitet: Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf die Ehrenamtspauschale, verzichten aber bewusst auf die Auszahlung und unterstützen den Verein stattdessen durch eine Spende. Das ist grundsätzlich zulässig, und zwar ohne, dass der Betrag zunächst tatsächlich ausgezahlt und anschließend wieder zurücküberwiesen werden muss.
Es genügt, wenn die ehrenamtlich tätige Person vor dem Auszahlungszeitpunkt schriftlich erklärt: „Ich verzichte freiwillig auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale zugunsten einer Spende an den Verein.“
In diesem Fall darf der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Die spendende Person kann diese in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Für beide Seiten entsteht so ein Vorteil.
Autor: angelika am 26. Mai 2026 09:56, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL














