Vereinsfeste mit neuem Gaststättengesetz BW
Jetzt beginnt wieder die Festleszeit in unseren Chorvereinen.
Das Gaststättengesetz für Vereine in Baden-Württemberg, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, bringt bedeutende Änderungen und Erleichterungen für die Gaststättenbetriebe. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Wegfall der Genehmigungspflicht: Die bisher erforderliche Genehmigungspflicht für den Ausschank von Getränken oder den Betrieb eines Gaststättenbetriebs entfällt. Stattdessen müssen Vereine nur noch anzeigen, wenn sie bei Veranstaltungen alkoholische Getränke ausschenken.
Anzeige vor Veranstaltungen: Für vorübergehende gastronomische Aktivitäten bei Festen muss die Anzeige an die Gemeinde/Ordnungsbehörde schriftlich eingereicht werden. Diese Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Autor: angelika am 1. Mai 2026 20:11, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL














