Neue Corona-VO öffnet langsam „Normalbetrieb“ zu Kulturveranstaltungen
Die Landesregierung hat es nun endlich geschafft, die genaueren Ausführungen zur neuen Corona-VO im FAQ zu Kulturveranstaltungen zu ergänzen. Ihr findet sie insgesamt unter: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
Die wichtigsten Punkte:
– Ein Hygiene-Konzept ist nach wie vor notwendig.
– Bei Konzertveranstaltungen in Innenräumen kann unter Einhaltung der Maskenpflicht im Publikum und Überprüfung von 3G eine Halle voll ausgelastet werden.
– Ganz wichtig: Bei Proben kann auf Maske und Abstand verzichtet werden (siehe Punkt 8). Umso wichtiger aber, dass wir es mit der 3G-Kontrolle wirklich erst nehmen!
Für uns alle ist das aber sicherlich ein großer Schritt hin zu mehr Normalität, in der sich die Sänger:innen beim Singen wieder gut hören können und Konzerte auf „normalen“ Bühnen wieder möglich sind.
Autor: angelika am 11. Sep. 2021 16:29, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben, Trackback-URL