Corona macht unser Chorleben nicht einfacher, ja nahezu unmöglich. Aber wir wollen trotzdem in Verbindung bleiben und unseren Chorverbandstag satzungsmäßig abhalten. Online steht zwar (noch) nicht in der Satzung, ist jedoch in dieser Ausnahmesituation auch ohne Satzung erlaubt.
Die Einladung mit Tagesordnung zum Ordentlichen Verbandstag am 17.05.2020, 11 Uhr – ursprünglich für die Stadthalle Leonberg geplant – hatten wir ja bereits schon Anfang März versendet. Nach einer Absage für eine körperliche Begegnung an diesem Verbandstag, haben wir uns beim 1. Zoom-Meeting des Präsidiums und teilnehmenden Vereinen am 19.4. für eine Durchführung als Online-Zoom-Meeting am geplanten Sonntag, 17.05., 11 Uhr entschlossen.
D.h. alle Vereine haben über diesen Online-Weg (Mail) die Geschäftsberichte 2019 VT 2020 17.05.2020_V1.0 erhalten und können sich an der Online-Aussprache per Mail/Telefon beteiligen.
Beim Verbandstag am 17.05.2020 stehen Wahlen auf der Tagesordnung. Alle Positionen werden dabei wieder- bzw. neu gewählt. Dabei ist die wichtigste und zwingendste Nachbesetzung, die des Schatzmeisters. Ingo Bohnert tritt nach 4 Jahren guter und bewährter Amtszeit nicht mehr an. Eine gründliche Einarbeitung des Nachfolgers wird jedoch zugesagt. Die Ausbildungsseminare des SCV oder entsprechende Seminare werden vom CVJK befürwortet und bezahlt.
Die wesentlichen Aufgaben betreffen:
Führen der Bankkonten, der Kasse und des Kassenbuchs – Durchführung der Finanzbuchhaltung für den Chorverband einschließlich Jahresabschlussberichten und Statistiken. – Erstellen von Haushaltsplänen (Etat) und eventuellen Finanzierungsplänen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden. – Zahlung von Rechnungen, Entschädigungen, Honoraren, Reisekosten usw. – Ausführen und Überwachen der laufenden Geldgeschäfte, Einziehen von Beiträgen und Umlagen.
Ein Teil der Aufgaben werden bisher durch die Geschäftsstelle übernommen: GEMA-Meldungen von Verbandsveranstaltungen. – Erstellen von Zuwendungsbestätigungen. – Bearbeitung von Zuschussanträgen in Absprache mit dem Vorsitzenden und Weiterleitung an den SCV.
Somit hält sich der zeitliche Umfang der Tätigkeit im Rahmen.
Eine Aufwendungs- und Aufwandsentschädigung kann gezahlt werden.
Auch die Chorvereine sind in ihrem Probenbetrieb und öffentlichen Konzerten besonders betroffen. Bis auf weiteres wurden deshalb
Chorproben der Chöre, Konzerte und Fortbildungen abgesagt. Auf der Homepage des Schwäbischen Chorverbandes finden alle Vereine wichtige Informationen und Tipps:
Aktuelle Informationen und Tipps im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hier.
Der SCV hat für alle Vereine einen Maßnahmenkatalog zusammengestellt mit wertvollen Tipps für die Vereinsarbeit in Corona-Zeiten. SCV_Handreichung+Corona-2